RoBo gegen Rolf: Gegen die Lösch-Willkür bei Kleinanzeigen (+ Schritt-für-Schritt-Anleitung)

Gewerblich? Von wegen! Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du dich mit dem Digital Services Act (DSA) gegen die Lösch-Willkür bei Kleinanzeigen wehrst.

Es fing alles ganz harmlos an. Ich wollte meine Spielesammlung verkleineren und ein bisschen Platz im Schrank schaffen. Wer meinen Blog verfolgt, weiß: Ich liebe Pen-&-Paper-Rollenspiele. Also landeten ein paar gebrauchte Splittermond Gegner- & Kreaturenmarker auf Kleinanzeigen. Gebraucht, ohne Originalverpackung, sichtlich bespielt – ein klassischer Privatverkauf von Sammler zu Sammler unter meinem Kürzel RoBo.

Für mich war dieses Kürzel jahrelang völlig logisch und harmlos: Roswitha hm. Einfach, kurz, privat. Doch für die Algorithmen einer modernen Verkaufsplattform wurde diese Abkürzung plötzlich zum roten Tuch.

Kurze Zeit später ploppte die Mail auf: „Deine Anzeige wurde gelöscht.“ Der Grund? Angeblich ein gewerblicher Hintergrund.

Ich dachte erst an einen schlechten Scherz. Doch Kleinanzeigen blieb hart. Mein Einspruch wurde mit staubtrockenen Textbausteinen abgeschmettert. In der Welt der Moderatoren war ich plötzlich eine gewerbliche Händlerin, die nur so tat, als würde sie privat ihren Kruscht loswerden. Aber dieses Mal hatte sich die Plattform mit der Falschen angelegt. Nach meinen Kämpfen gegen unfaire Arbeitgeber, den App-Zwang bei Krankenkassen und meiner Teilnahme an der Sammelklage gegen Amazon bin ich nicht mehr die Roswitha, die alles schluckt. Ich ziehe in die digitale Schlacht.

Wichtiger Hinweis vorab: Ich bin keine Anwältin und dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ich teile hier lediglich meine persönlichen Erfahrungen und den Weg, den ich selbst im Kampf gegen die Plattform-Willkür gewählt habe. Jeder Fall ist individuell – wenn ihr rechtlich verbindliche Auskunft braucht, wendet euch bitte an eine Rechtsanwaltskanzlei oder die Verbraucherzentrale.

Der „Rolf-Faktor“: Wenn Menschen und Algorithmen versagen

Man muss verstehen, wie Plattformen heute funktionieren. Seit dem Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sind Anbieter wie Kleinanzeigen extrem nervös. Die Algorithmen sind scharfgestellt wie Wachhunde. In meinem Fall kam wohl einiges zusammen: Mein Kürzel „RoBo“ hat eine fatale Nähe zu meinem Gewerbe „RoBo-Abenteuer by Gedankenteiler“, und meine Historie von über 600 Anzeigen in zwei Jahren triggert jedes Warnsystem.

Aber hier kommt der Punkt, der mich wirklich wütend macht: Während der Algorithmus mich nur „geflaggt“ hat, war es am Ende ein Mensch – ein Moderator namens Rolf H. –, der die Löschung bestätigte. Trotz meiner detaillierten Begründung, dass es sich um Gebrauchtware handelt, blieb Rolf bei der Standard-Antwort.

Was Rolf und sein System völlig ignorieren: Ich bin Profi genug, um Berufliches und Privates strikt zu trennen. Ja, ich habe ein Gewerbe, aber ich entscheide selbst, über welche Kanäle ich meine professionelle Kunst und meine Dienstleistungen anbiete. Auf diesem speziellen Account hier bin ich jedoch ausschließlich als Privatperson unterwegs. Hier geht es darum, meinen Haushalt zu entlasten und Platz im Hobby-Regal zu schaffen.

Es bekommt den Anschein, als wäre die Grenze zwischen meinem Business und meinem privaten Hobbyraum für den Algorithmus unsichtbar geworden. Dabei ist es ganz simpel: Nur weil ich ein Gewerbe angemeldet habe, heißt das ja nicht, dass ich keinen privaten Hausrat mehr besitze, den ich irgendwann einmal verkaufen möchte. Wenn die Plattform diese Trennung ignoriert, werden Nutzer wie ich fälschlicherweise in eine Schublade gesteckt, in die wir aktuell einfach nicht gehören.

Die Wunderwaffe: Der Digital Services Act (DSA)

Seit 2024 gibt es eine EU-Verordnung, die Plattformen an die kurze Leine nimmt. Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Anbieter dazu, faire und transparente Beschwerdewege zu bieten. Wenn der interne Einspruch mit stumpfen Textbausteinen abgelehnt wird, ist das ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten. Hier kommt der Digital Services Coordinator (DSC) der Bundesnetzagentur ins Spiel. Er ist der Schiedsrichter, den ich jetzt auf den Plan rufe, damit er dieses Foul ahndet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die digitale Gegenwehr

Solltest du in der gleichen Situation sein, folge gerne dem nachfolgenden Pfad. Ich habe jeden Klick dokumentiert, damit du nicht im Behörden-Dschungel verloren gehst.

Beweise sichern

Sichere sofort alle Belege. Du brauchst Screenshots der Lösch-Mail (wegen der Anzeigen-ID) und vor allem die Ablehnung deines Einspruchs durch den Support. Erstelle zudem einen Screenshot deiner Anzeigenübersicht. Nichts beweist deinen privaten Status besser als die bunte Mischung aus Haushaltskram, Hobbyzeug und Alltagsgegenständen.

Screenshot der Profilübersicht des Benutzers RoBo. Oben links ist deutlich der Status 'Privater Nutzer' zu sehen. Die Anzeige zeigt, dass der Nutzer seit Dezember 2024 aktiv ist und aktuell 97 Anzeigen online hat, davon insgesamt 693. Die Liste der Anzeigen darunter zeigt privaten Hausrat: Basteltapeten, Eierpappen zum Tausch, Rollenspiele ('Höllenspiel'), eine handgefertigte Holzwiege und Dinosaurier-Spielfiguren. Dies dient als Beleg gegen eine gewerbliche Unterstellung.
Der Beweis gegen die gewerbliche Unterstellung: Mein Profil ‚RoBo‘ als ‚Privater Nutzer‘ (oben links deutlich sichtbar). Die bunte Mischung aus Basteltapeten, Rollenspielen, einer handgefertigten Holzwiege und Dinosauriern zeigt den klassischen privaten Hausrat. Kein gewerblicher Shop würde diese unstrukturierten Dinge gleichzeitig verkaufen.

Das offizielle Beschwerdeportal nutzen

Besuche das Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur (DSC). Hier wird der Fall formal erfasst.

1. Beschwerdegrund: Wähle „Verstöße gegen den DSA“.

creenshot des Online-Formulars der Bundesnetzagentur für DSA-Beschwerdefälle. Oben ist der Reiter 'Beschwerdegrund' hervorgehoben. Darunter ist auf die Frage 'Worüber möchten Sie sich beschweren?' die Option 'Verstöße gegen den DSA' ausgewählt, um gegen die Verfahrensweise von Kleinanzeigen vorzugehen. Die Optionen 'Rechtswidrige Inhalte' und 'Nachtrag zu einem bestehenden Vorgang' sind nicht ausgewählt.
Hier bekommt der Widerstand ein offizielles Gesicht – der Moment, in dem aus privatem Ärger ein behördlicher Vorgang wird.

2. Funktion: Wähle unbedingt „Online-User aus Deutschland“. Wer hier „Gewerblich“ ankreuzt, gibt der Plattform unbewusst recht. Du kämpfst hier als Privatperson!

Das Formular der Bundesnetzagentur im Reiter 'Funktion'. Auf die Frage 'In welcher Funktion reichen Sie die Beschwerde ein?' ist die erste Option 'Online-User aus Deutschland' mit einem blauen Punkt markiert. Die Alternativen für gewerbliche Nutzer oder Organisationen sind nicht ausgewählt.
Hier ziehst du die klare Linie: Du beschwerst dich als Privatpersonen, nicht als Gewerbetreibende – das ist der Kern unseres Widerstands.

3. Beschwerdegegenstand:Probleme mit Einsprüchen gegen getroffene Entscheidungen“. Das ist dein Hebel, weil der interne Support dich ignoriert hat.

Screenshot des Bundesnetzagentur-Formulars unter dem Reiter 'Beschwerdegegenstand'. Ausgewählt ist die Option 'Probleme mit Einsprüchen gegen getroffene Entscheidungen der Online-Plattform'. Darunter werden spezifische DSA-Gründe aufgelistet, wie willkürliche Einsprüche, mangelnde Sorgfalt oder rein automatisierte Entscheidungen.
Hier setzt du den Hebel an: Du rügst die fehlende Sorgfalt im Beschwerdeprozess – damit das „Einfach-Abbügeln“ durch Textbausteine endlich Konsequenzen hat.

4. Plattformangaben: „Kleinanzeigen“ und „www.kleinanzeigen.de“. Hier bennenst du ganz präzise den Dienst, damit die Beschwerde auch an der richtigen Adresse landet.

Screenshot des Bundesnetzagentur-Formulars im Reiter „Plattformangaben“. Die Felder für den Namen des Dienstes und die Webadresse sind mit „Kleinanzeigen“ und „www.kleinanzeigen.de“ ausgefüllt.
Damit die Behörde genau weiß, wen sie unter die Lupe nehmen soll.

5. Belege: Im Freitextfeld musst du präzise sein. Erkläre die strikte Trennung zwischen deinem Gewerbe und deinem privaten Handeln. Weise auf die Art der Ware hin: Gebraucht, ohne Originalverpackung, unsortierter Hausrat.

Beispiel aus meinem Fall: „Die Plattform unterstellt mir gewerbliches Handeln, ignoriert dabei aber den offensichtlichen Charakter meines Profils. Der gleichzeitige Verkauf von gebrauchten Katzenartikeln und alten Tapetenrollen beweist den privaten Charakter der Sammlungsverkleinerung.“

Screenshot des Bundesnetzagentur-Formulars im Reiter „Belege“. Im Freitextfeld ist der Anfang einer Beschwerde zu sehen: „Betreff: Beschwerde gemäß Art. 20 DSA – Systematische Fehlklassifizierung privater Verkäufe trotz klarer Indizien“. Es wird explizit auf die betroffene Anzeigen-Nummer Bezug genommen.
Hier führst du die Argumente zusammen und erläuterst der Behörde sachlich, warum die Einstufung der Plattform im Widerspruch zu den Fakten steht.

Lade hier deine gesammelten Screenshots und Dokumente hoch. Es ist wichtig, dass die Behörde den gesamten Nachrichtenverlauf und die Belege für dein privates Handeln (wie Profil-Screenshots) direkt als Dateianhang einsehen kann.

Screenshot des Upload-Bereichs im Portal der Bundesnetzagentur. Die Option „Ich reiche Belege ein“ ist mit einem blauen Punkt markiert. Es sind bereits drei Beispieldateien ausgewählt: ein Screenshot zum eigenen Profil sowie zwei PDF-Dokumente mit dem Nachrichtenverlauf der Plattform.
Der digitale Anhang: Hier lädst du die Beweisstücke hoch, die deine Argumentation im Freitextfeld stützen.

6. Persönliche Angaben: In diesem Schritt hinterlegst du deine Identität. Auch wenn man im Netz gerne anonym bleibt: Für ein offizielles Verfahren bei der Bundesnetzagentur sind korrekte Daten unerlässlich, damit deine Beschwerde rechtlich Hand und Fuß hat.

Screenshot des Formularreiters „persönliche Angaben“ im Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur. Zu sehen sind Eingabefelder für Name, Adresse und Kontaktdaten. Im Feld Vorname steht „Roswitha“, im Feld Nachname „Böhm“. Ein roter Hinweistext weist auf die Notwendigkeit vollständiger Angaben für etwaige Gerichtsverfahren hin.
Farbe bekennen: Wer seine Rechte einfordert, muss dies mit offenem Visier und korrekten Kontaktdaten tun.

7. Datenweitergabe: Hier musst du entscheiden, ob die Bundesnetzagentur deine Beschwerde an Kleinanzeigen weiterleiten darf. Da es hier um dein konkretes Nutzerkonto und eine spezifische Anzeige geht, ist dieses Einverständnis unumgänglich. Nur wenn die Plattform die Details und deine Belege kennt, kann das Aufsichtsverfahren der Behörde überhaupt Wirkung zeigen.

Screenshot des Reiters „Datenweitergabe“ im Portal der Bundesnetzagentur. Unter der Überschrift „Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten“ ist die Option „Ja, ich bin mit der Weiterleitung der Beschwerde einverstanden“ ausgewählt. Der Text erklärt, dass der Dienstanbieter dadurch Kenntnis von den Angaben und Belegen der Beschwerde erhält, um den Sachverhalt prüfen zu können.
Der notwendige Haken für die Bearbeitung: Damit die Bundesnetzagentur den Fall mit der Plattform klären kann, muss sie die Informationen auch weitergeben dürfen.

Im letzten Schritt legst du fest, wie die Behörden mit dir kommunizieren. Ich habe mich dafür entschieden, ausschließlich mit dem DSC (Digital Services Coordinator) im Austausch zu bleiben. Besonders wichtig: Da wir uns als Privatpersonen gegen die gewerbliche Unterstellung wehren, lehnen wir eine Weiterleitung im Rahmen der „Platform-to-Business-Verordnung“ (P2B) konsequent ab. Damit unterstreichen wir unsere Position: Wir sind hier Verbraucher, keine Geschäftskunden.

Screenshot des Bundesnetzagentur-Formulars zu Kommunikationspräferenzen und der P2B-Verordnung. Ausgewählt ist die Option, zukünftig ausschließlich mit dem DSC zu kommunizieren. Im unteren Bereich wird die Weiterleitung an die zuständige Stelle für gewerbliche Nutzer (Platform-to-Business-Verordnung) mit „Nein“ abgelehnt.
Konsequenz bis zum Schluss: Wir lehnen die Weiterleitung als gewerblicher Nutzer ab, da wir hier klipp und klar als Privatpersonen auftreten.

8. Abschluss und Absenden: Ganz am Ende musst du nur noch ein kurzes Captcha lösen, um zu zeigen, dass du keine Maschine bist.

Screenshot des Sicherheits-Captchas am Ende des Formulars der Bundesnetzagentur. Die Buchstabenfolge „DUKJGCIETN“ wurde korrekt in das Eingabefeld übertragen. Darunter befinden sich die Schaltflächen „Zurück“ und „Absenden“.
Die letzte kleine Hürde: Mit dem Captcha bestätigen wir den Versand und machen unsere Beschwerde endgültig auf den Weg.

Ein letzter Klick auf „Absenden“ – und schon erscheint die erlösende Nachricht: „Eingabe erfasst“. Damit liegt der Ball nun bei der Bundesnetzagentur, und du hast alles getan, um dein Recht als privater Nutzer offiziell einzufordern.

Screenshot der Erfolgsmeldung im Portal der Bundesnetzagentur. Groß im Bild steht „Eingabe erfasst“ sowie die Bestätigung, dass die Daten nun bearbeitet werden. Es gibt Optionen zum Drucken der Seite oder zum Erfassen einer weiteren Beschwerde.
Das Ziel ist erreicht: Die Bestätigung, dass unser Fall nun offiziell als Beschwerde bei der Behörde geführt wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ich habe meine Beschwerde eingereicht und auch prompt eine Eingangsbestätigung erhalten. Allerdings zeigt sich hier die aktuelle Überlastung der Behörden:

Wichtiger Hinweis: Die Bundesnetzagentur weist aktuell darauf hin, dass die Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen bis zu neun Monate betragen kann.

Was bedeutet das für dich? Erwarte keine sofortige Lösung für dein aktuelles Problem mit einer gelöschten Anzeige. In neun Monaten ist dein Artikel wahrscheinlich längst anderweitig verkauft oder entsorgt. Dennoch ist die Beschwerde wichtig: Nur wenn wir Nutzenden die offiziellen Wege nutzen und die Statistik füllen, steigt der Druck auf Plattformen wie Kleinanzeigen, ihre Algorithmen und Support-Prozesse zu verbessern.

Sieh es als deinen Beitrag für ein faireres Internet – auch wenn der Mühlenstein der Bürokratie langsam mahlt.

Taktischer Rückzug und Neuanfang

Ich habe meine Beschwerde eingereicht und das Portal mit einem guten Gefühl verlassen. Aber man muss auch klug spielen. Um dem Algorithmus in Zukunft weniger Angriffsfläche zu bieten, habe ich meinen Profilnamen vorsorglich geändert. Kurzzeitig wollte ich „PrivaterVerkäufer“ nehmen, habe dieses aber verworfen, damit mir nicht so etwas wie eine bewusste Verschleierung o.ä. vorgeworfen wird. Frau weiß ja nie …

Dieser Schritt war notwendig, um die automatische Verknüpfung zu kappen. Der Algorithmus soll mein privates Konto nicht länger mit „RoBo-Abenteuer by Gedankenteiler“ in Verbindung bringen. Es ist kein Einknicken vor der Plattform, sondern strategische Tarnung. Während die Bundesnetzagentur im Hintergrund prüft, kann ich so in Ruhe weiter meinen Keller leeren, ohne dass bei jedem Klick der sture „Rolf-Alarm“ losgeht.

Fazit: Ein kleiner Klick für den DSC, ein großer Sieg für die Nutzerrechte

Am Ende des Tages zeigt dieser Fall eines ganz deutlich: Wir sind keine digitalen Bittsteller. Der Digital Services Act (DSA) ist kein Papiertiger, sondern ein echtes Werkzeug, mit dem wir Plattformen wie Kleinanzeigen zur Ordnung rufen können.

Dass Moderatoren wie Rolf versuchen, uns mit Textbausteinen abzuspeisen und uns unberechtigt in die Gewerbe-Ecke zu drängen, ist zwar ärgerlich – aber kein Schicksal, das man hinnehmen muss. Ich habe mein Konto durch die Umbenennung in „Wister“ erst einmal taktisch aus der Schusslinie des Algorithmus genommen, während die Bundesnetzagentur im Hintergrund die Arbeit aufnimmt.

Dieser Kampf war für mich ein weiterer Beweis: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Warum ich heute so konsequent für meine Rechte einstehe und was das mit meiner persönlichen Verwandlung der letzten Jahre zu tun hat, erzähle ich euch ganz bald in einem separaten Beitrag. Da gehen wir mal so richtig tief in die Frage: Warum lassen wir uns eigentlich so oft alles gefallen?

Und jetzt bist du dran: Wurdest du auch schon mal von Kleinanzeigen im Stich gelassen? Hast du Einspruch eingelegt oder bist du sogar schon den nächsten Schritt, zur Bundesnetzagentur, gegangen?

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