Süßkartoffel-Steuer: Warum gesundes Essen in Deutschland Luxus ist

Es war kein normaler Tag. Ich kam gerade vom MRT, Ron hatte mich gefahren – und weil wir eh unterwegs waren, beschlossen wir, noch bei einem Supermarkt reinzuschauen, an dem wir sonst immer vorbeifahren. Einer dieser riesigen, bei denen man schon am Eingang weiß, dass man länger bleibt als geplant. In diesem Artikel geht es um das, was danach passierte: ein Kassenbon, eine Zahl, die mich stutzen ließ – und ein Kaninchenloch namens Mehrwertsteuer, aus dem ich so schnell nicht wieder rausgekommen bin.

Der Tag, der alles ins Rollen brachte

Wir schoben einen Einkaufswagen durch Gänge, die breiter waren als unsere Küche, staunten kurz über die Auswahl und kamen mit dem nach Hause, was man eben so mitnimmt, wenn man eigentlich nur schauen wollte.

Zuhause, beim Füttern meines Haushaltsbuchs, passierte es dann.

Ich führe seit einer Weile eine Art Haushaltsbuch – nicht aus Sparsamkeits-Furor, sondern weil es mir ein gutes Gefühl gibt zu wissen, wo das Geld eigentlich hinwandert. Ich schreibe die Posten ab, sortiere sie in Gruppen: Obst & Gemüse, Katzen, Drogerie. Meistens ist das Routine. An diesem Tag blieb mein Blick hängen.

19 %.

Ich schaute nochmal hin. Süßkartoffeln.

„Liebling, sag mal – warum ist auf Süßkartoffel 19 % Mwst.?“

Er kam rüber, schaute auf den Bon, zog die Augenbrauen hoch. Wir standen beide ratlos da. Frisches Gemüse, unverarbeitet, direkt vom Regal – und trotzdem der volle Mehrwertsteuersatz? Das konnte doch nicht stimmen.

Es stimmte aber. Und je mehr ich recherchierte, desto kurioser wurde das Bild. Ich glaube übrigens, dass es nicht nur uns so geht – sonst würdest du diesen Artikel gerade nicht lesen.

Was überhaupt ist die Mehrwertsteuer – und warum gibt es zwei Sätze?

Kurzer Ausflug in die Grundlagen, damit das, was danach kommt, richtig absurd klingt.

Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland 1968 eingeführt, der ermäßigte Satz von 7 % kam erst 1983 dazu. Die Idee dahinter war sozial gedacht: Der Grundbedarf sollte erschwinglich bleiben – niemand sollte wegen der Steuer in den Ruin getrieben werden oder sich nichts mehr zu essen leisten können.

Also: Grundbedarf günstig, Luxus voll besteuert. Klingt logisch. Ist es auch – in der Theorie.

Was genau worunter fällt, regelt § 12 des Umsatzsteuergesetzes zusammen mit Anlage 2 – dort sind abschließend alle begünstigten Lieferungen und Leistungen aufgeführt. Für alles andere gilt der Regelsatz von 19 %.

Das „abschließend“ ist entscheidend. Es bedeutet: Wer nicht ausdrücklich auf der Liste steht, zahlt voll. Und die Liste wurde in einer Zeit geschrieben, als Süßkartoffeln in deutschen Supermärkten ungefähr so häufig vorkamen wie frische Kokosnüsse.

Die Süßkartoffel – kein bisschen Kartoffel

Bevor es weitergeht mit dem Steuerrecht: Was ist die Süßkartoffel eigentlich?

Optisch kennt sie jeder – spindelförmig, rötlich-braune Schale, innen meist tief orange. Den Farbton verdankt sie ihrem hohen Gehalt an Beta-Carotin, dem Vorläufer von Vitamin A. Geschmacklich liegt sie irgendwo zwischen Kürbis und Karotte: süßlich, cremig, vielseitig. Als Ofen-Pommes, als Püree, in Currys, in Suppen – oder sogar roh im Salat.

Aber das Entscheidende für das Steuerrecht ist nicht ihr Geschmack, sondern ihre Botanik.

Die gewöhnliche Kartoffel ist ein Nachtschattengewächs – verwandt mit Tomate, Paprika und Aubergine. Die Süßkartoffel gehört zur Familie der Windengewächse. Was wir bei der Kartoffel essen, sind Knollen (unterirdische Ausläufer des Stängels). Was wir bei der Süßkartoffel essen, sind Speicherwurzeln – botanisch etwas völlig anderes.

Das klingt nach trockenem Biologieunterricht. Hat aber direkte Auswirkungen auf den Preis im Supermarkt.

Im deutschen Umsatzsteuerrecht fallen unter den ermäßigten Satz ausdrücklich „Kartoffeln aller Art, frisch oder gekühlt“ – ausgenommen jedoch Süßkartoffeln, die im Zolltarif unter einer völlig anderen Position geführt werden. Die Süßkartoffel heißt zwar Kartoffel, ist aber keine – und das Finanzamt weiß das genau.

Warum das Gesetz die Süßkartoffel vergessen hat

Als die Mehrwertsteuerliste entstand, war die Süßkartoffel in Deutschland tatsächlich ein Exot. Sie galt als Importware, als Nischenprodukt – nicht als etwas, das man im Discounter kauft. Also landete sie nie auf der Liste der begünstigten Grundnahrungsmittel.

Dass sie heute in jedem Rewe, Lidl und Aldi liegt, hat das Gesetz schlicht nicht mitbekommen.

Jemand hat übrigens das Bundesministerium der Finanzen per Informationsfreiheitsanfrage via FragDenStaat direkt gefragt, warum die Süßkartoffel als Luxusgut gilt. Die Antwort lässt sich sinngemäß so zusammenfassen: Sie steht halt nicht in der Liste – und was nicht drin steht, wird voll besteuert. Punkt.

Kein Versagen einzelner Personen. Einfach das typische Ergebnis eines Regelwerks, das nie wirklich aktualisiert wurde.

Das große Absurditäten-Kabinett

Wenn man erstmal anfängt, sich durch das deutsche Mehrwertsteuerrecht zu lesen, kommt man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Eine kleine Auswahl:

  • Trüffel: 7 %. Süßkartoffel: 19 %. Trüffel fallen als Pilze unter den ermäßigten Satz. Krabben: 7 %. Langusten: 19 %. Wer bei dieser Logik noch mitkommt, möge sich melden.
  • Kuhmilch: 7 %. Hafermilch: 19 %. Wer klimabewusster einkaufen möchte, zahlt dafür buchstäblich drauf.
  • Kaffeebohnen: 7 %. Instantkaffee: 19 %. Gleiches Produkt, andere Verarbeitung, anderer Steuersatz.
  • Leitungswasser: 7 %. Mineralwasser: 19 %. Das Wasser ist dasselbe. Die Flasche macht den Unterschied.
  • Tiernahrung: 7 %. Babynahrung: 19 %. Ich lasse das kommentarlos stehen.
  • Pferde: 7 %. Esel: 19 %. Maultiere und Maulesel als Kreuzung: wieder 7 %. Das System hat offenbar ein Faible für Hybride.
  • Und mein persönlicher Favorit: Ein Beutel Rosmarin: 7 %. Ein Beutel Basilikum: 7 %. Beide zusammen als gemischte Kräuter: 19 %. Die Mischung macht die Steuer.

Was das mit gesunder Ernährung macht

Wer wenig verdient, kauft billiger. Das klingt banal, ist aber eine Realität, die sich direkt auf dem Teller zeigt. Fertigpizza, Weißbrot, Billigwurst – das ist nicht, was Menschen essen, weil sie es bevorzugen. Das ist oft, was übrig bleibt, wenn das Budget eng ist und frisches Gemüse im Vergleich teuer wirkt.

Wenn die Süßkartoffel mit 19 % besteuert wird und die Tiefkühlpizza mit 7 %, dann ist das kein neutrales Steuersystem. Es ist eines, das gesunde Ernährung strukturell unattraktiver macht – für alle, aber besonders für die, die jeden Euro zweimal umdrehen.

Mein Vorschlag: 0 % auf Obst und Gemüse

Ich sage das schon länger – und ich bin offenbar nicht allein damit: Obst und Gemüse sollten komplett von der Mehrwertsteuer befreit werden. Null Prozent. Nicht sieben, nicht neunzehn. Einfach gar nicht.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sprach sich bereits 2023 dafür aus – 0 % auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte, als sozialpolitische, gesundheitspolitische und klimapolitische Maßnahme zugleich. In einer repräsentativen Umfrage von Greenpeace und Kantar aus dem gleichen Jahr sprachen sich 72 % der Befragten dafür aus. Bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1.500 Euro monatlich war die Zustimmung mit 84 % sogar noch deutlich höher.

Im Frühjahr 2026 ist die Debatte erneut aufgeflammt: Der SPD-Wirtschaftsflügel „Seeheimer Kreis“ und DGB-Chefin Yasmin Fahimi fordern parteiübergreifend die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel – als direktes Signal, „insbesondere für Geringverdiener“, wie Fahimi dem Tagesspiegel sagte.

Gut so. Denn das Argument dahinter ist eigentlich simpel.

Was schlechte Ernährung wirklich kostet

Eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die direkten Kosten ernährungsbedingter Krankheiten in Deutschland berechnet: rund 17 Milliarden Euro jährlich – allein durch übermäßigen Konsum von Zucker, Salz und gesättigten Fetten. Die größten Kostentreiber sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen (7,7 Mrd. Euro), gefolgt von Karies, Diabetes, Stoffwechselstörungen und Krebserkrankungen. Und das sind nur die direkten Behandlungskosten – Arbeitsausfall, Kurbehandlungen und Invalidität sind dabei noch gar nicht eingerechnet.

Zählt man alles zusammen – direkte und indirekte Kosten durch Adipositas allein –, kommt man auf rund 63 Milliarden Euro pro Jahr.

63 Milliarden. Pro Jahr.

Zum Vergleich: Laut Berechnungen des Öko-Instituts im Auftrag von Greenpeace würde Deutschland, wenn es die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse auf null senkt und gleichzeitig Subventionen auf tierische Produkte streicht, nicht einmal Einnahmen verlieren – sondern käme sogar mit rund zwei Milliarden Euro zusätzlichen Einnahmen raus. Man müsste also kein Geld ausgeben. Man könnte es sogar einnehmen. Und gleichzeitig wären gesunde Lebensmittel für alle günstiger.

Meine These: Was der Staat an Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse einspart, kommt ihm mehrfach zurück – in Form von weniger Arztbesuchen, weniger Krankenhausaufenthalten, weniger Arbeitsausfällen, weniger Frühverrentungen. Prävention ist günstiger als Behandlung. Das ist keine neue Erkenntnis. Es wäre nur schön, wenn das Steuerrecht das irgendwann auch widerspiegeln würde.

0 % auf Obst und Gemüse wäre kein Almosen. Es wäre eine Investition – in Gesundheit, in soziale Gerechtigkeit und, wenn man so will, auch in die Staatskasse. Im doppelten Sinne.

Mein Fazit

Ron und ich kaufen die Süßkartoffel weiterhin. Die 19 % ärgern mich – aber sie halten mich nicht davon ab.

Was mich wirklich beschäftigt, ist das Dahinter: ein Steuerrecht, das die Realität von Einkaufskörben heute nicht abbildet. Das Gemüse, das einst als Exot galt, ist längst Alltag. Das Gesetz hat das noch nicht registriert. Und solange das so bleibt, zahlen wir alle drauf – nicht nur an der Kasse, sondern langfristig auch als Gesellschaft.

Das Haushaltsbuch führe ich weiter. Nicht weil ich jeden Cent kontrollieren will, sondern weil dieser eine Montag gezeigt hat, dass Zahlen manchmal ganz interessante Geschichten erzählen. Man muss nur hinschauen.

Hast du schon mal auf deinen Kassenzettel gestarrt und gedacht: Warte mal kurz, was? Schreib es mir in die Kommentare – ich bin gespannt, was dich schon überrascht hat.

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