Erinnert ihr euch noch an meinen Bericht über das Heilige Spagehttimonster? Es gibt Neuigkeiten und zwar weltliche:
Ein Münchener klagt gegen die Gebührenabteilung des Bayrischen Rundfunkes – und beruft sich dabei auf das Fliegende Spaghettimonster!
Nein, ich will ich euch nicht durchs Nudelsieb presse, es ist wirklich wahr!!!
Der gute Mann sieht nämlich gar nicht ein, warum die ohnehin schon priviligerte Kirche noch mehr Privilegien bekommt. So zum Beispiel damit, dass sie eben keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Der 56 Jahre alte Mann hat zwar keine Kirche, aber ein Grafikbüro. Außerdem ist er der Münchener Vorsitzender des BfG, einer atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft, die seit dem Krieg als Körperschaft des öffentlichen Rechts firmiert. Genu so wie christlichen Kirchen oder Israelitischen Kultusgemeinde. Nur gibt es da ein kleines „Problem“, denn Sonderregeln für die Konfessionen lehnt dieser Bund der Atheisten ab. Wer jetzt eins und eins zusammen zählt, wird schnell dahinter kommen, dass es sich bei einer Rundfunkgebühr um genau so eine Sonderregelung handelt. Wirft man einen Blick in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag findet man unter Paragraf 5, Absatz 5, die Ausnahmeregelung das: „Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind“, keine Rundfunkgebühren zahlen müssen.
Der Münchener hat seine Chance gewittert und seine Zahlungen der Rundfunkgebühren einfach gestoppt. Netterweise hat er dem Bayrischen Rundfunk auch noch den Grund mitgeteilt: „Sein Büro diene der Ausübung seiner Weltanschauung – deshalb nehme er jetzt die Ausnahmeklausel in Anspruch.“ Hah! So einfach ist das!? Leider nicht, denn die Gruppe besteht ja aus Atheisten und das Gesetz verlangt einen Gott. – Ehrlich, in was für einer komischen Zeit leben wir eigentlich??? – Aber Mann wusste sich zu helfen und hat die Betriebsstätte durch einen Pastafari weihen lassen, dieser hat mit einer Spülbürste Nudelwasser verspritzt.
Mit der Einstellung der Zahlung ist der Bayrische Rundfunk aber nicht einverstanden. Die Betriebsstätte wird ja schließlich nicht ausschließlich oder überwiegend für „gottesdienliche Zwecke“, was auch immer dass heißen mag, nutzt. Der Grafiker sieht das gelassen und will zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof kämpfen.
Mögen die Pastasorten dieser Welt mit ihm sein!!!
bist du auch ein pastafari?
https://campogeno.wordpress.com/2015/08/05/was-isst-ein-pastafari/