Ich weiss nicht, ob man Lebende verbuddeln darf. Und wie lange. Wenn sie einverstanden sind und man sie nachher wieder ausbuddelt… Auf der anderen Seite, wenn wir ihn in München vergraben, lebt er ja in München und nicht in Rostock. Da hat er gelebt, bevor er nach München kam, um vergraben zu werden. Und er wird ja vergraben und nicht begraben, also lebt er noch. Uuuuh kompliziert
Ja, und umgekehrt auch.
Es ist GRUNDSAETZLICH verboten, LEBENDE zu begraben.
Ja natürlich ist das verboten, der gute Mann lebt doch noch!
Nicht wenn er noch lebt 🙂
Er „lebt“ (Präsens!) ja offensichtlich noch.
Ja! Weil ein Mord schon recht strafbar wäre!
Ich weiss nicht, ob man Lebende verbuddeln darf. Und wie lange. Wenn sie einverstanden sind und man sie nachher wieder ausbuddelt…
Auf der anderen Seite, wenn wir ihn in München vergraben, lebt er ja in München und nicht in Rostock. Da hat er gelebt, bevor er nach München kam, um vergraben zu werden. Und er wird ja vergraben und nicht begraben, also lebt er noch. Uuuuh kompliziert
IN DER SCHWEIZ ist der H E I M A T ort für die LEBENDEN u n d toten dort geborten zuständig für welfare und totfare …
vielleicht heute nimmer mehr ?
noch kennt man dort H E I M A T
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BIN LUISE